Impressum

LML Versicherungsmakler GmbH
Wiener Straße 463 / 2. Stock
4030 Linz
Österreich

Telefon: +43 (0) 732 306200
Telefax: +43 (0) 732 306200-200
E-Mail: linz@lml.at
Internet: www.lml.at

Geschäftsführende Gesellschafter: Norbert Koblmüller, Stefan Leitner
Unternehmensgegenstand: Versicherungsmakler & Vermögensberater
Firmenbuchnummer: FN 204578a
Firmenbuchgericht: Linz
UID-Nummer: ATU63012377
Mitgliedschaften bei der Wirtschaftskammerorganisation: WKOÖ
Zugang zu den anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften: siehe Rechtsinformationssystem (www.ris.bka.gv.at)
Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde: Magistrat Linz
Verleihungsstaat: Österreich

Links zu Webseiten dritter
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Haftungsausschluss
Die LML Versicherungsmakler GmbH ist bemüht, die Informationen auf Ihrer Internetpräsenz stets aktuell und inhaltlich richtig anzubieten. Dennoch ist das Auftreten von Fehlern nicht völlig auszuschließen. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Es wird keine Haftung für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der auf der Interpräsenz darstellten Informationen. Dies bezieht sich auf eventuelle Schäden materieller oder ideeller Art Dritter, die durch die Nutzung dieses Webangebotes verursacht wurden.

Erläuterungen zur Sustainable Finance Disclosure Regulation (Offenlegungsverordnung für nachhaltige Finanzen)
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negativeAuswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Um Nachhaltigkeitsrisiken – auf Kundenwunsch – bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Im Rahmen der Beratung wird gegebenenfalls gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

  • Strategien für den Umgang mit nachteiligen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren (Gem. Art. 4 Abs. 5 Offenlegungs-VO):
    • Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbieternzur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und gegebenenfalls der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch gegebenenfalls rudimentärer Informationendurch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.
  • Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik (Gem. Art. 5 Offenlegungs-VO):
    • Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisikenbei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.
  • Vorvertragliche Transparenz bei Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Gem. Art. 6 Abs. 2 und 3 Offenlegungs-VO):
    • Nachhaltigkeitsrisiken werden auf Basis der Produktinformationen bewertet. Bei der Beratung zu Finanzprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, indem die vorvertraglichen Informationen des Anbietersverwendet werden. Trotz der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Eintritt von Nachhaltigkeitsrisiken negativ auf die Rendite des Finanzproduktes auswirkt.